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Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA)


Wir stellen die Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Nutzen sie die Expertise unseres erfahrenen Teams.

Leistungsumfang der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) Dresden
  • Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
    • Unterstützung der Geschäftsführung und Dienststellenleitungen bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
    • Durchführung und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung als SIFA

  • Unterstützung der Geschäftsführung und der Dienststellenleitungen bei Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
    • Durchführung der Unterweisungen der Führungskräfte, von neuen Beschäftigten und Auszubildenden
    • Erstellung von Betriebsanweisungen und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug als SIFA
    • Information und Aufklärung zu Unfall- und Gesundheitsgefahren
    • Sicherheitstechnische Beratung der Beschäftigten als SIFA

  • Unterstützung der Geschäftsführung und der Dienststellenleitungen bei der Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation und Integration in die Führungstätigkeit
    • Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation und in die Unternehmensführung
    • Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
    • Kommunikation und Information sichern, z.B. unterstützen beim Einrichten und Betreiben des Arbeitsschutzausschusses (ASA) und des Koordinierungsausschusses (KASI)
    • Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
    • Organisation betrieblicher arbeitsschutzspezifischer Prozesse
    • Ständige Verbesserung sicherstellen, z.B. unterstützen bei Ableitung und Vorgabe von Zielen aus der Bestandsaufnahme

  • Untersuchung nach Ereignissen (Arbeits- und Wegeunfälle), u.a. Ursachenanalysen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten

  • Beratung der Geschäftsführung und Führungskräfte, des Personalrats und der Beschäftigten, z.B.
    • Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
    • Beantwortung von Anfragen zur Arbeitssicherheit nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft
    • Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
    • Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren

  • Mitwirken in betrieblichen Besprechungen

  • Selbstorganisation gemäß den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2 Betriebsspezifischer Teil der Betreuung – Prüfung der im nachfolgenden aufgeführten Aufgabenfelder insbesondere auf wesentliche Veränderungen

    Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) Dresden
  • Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung erkennen und einleiten, z.B.
    • Besondere Tätigkeiten, z.B. Pflege-, Wartungs- und Kontrolltätigkeiten auf Dächern
    • Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
    • Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
    • Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
    • Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
    • Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
    • Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit
    • Unterstützung der entsprechenden Stellen in der VBG bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation beobachten und umsetzen,
    z.B. Neuerrichtung von Betriebsanlagen, Einführung neuer Arbeitsverfahren

  • Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation beobachten, auswerten und (weiter-)entwickeln

  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen planen und begleitend umsetzen, z.B. Kampagnen und Aktionen zur Gesundheitsförderung

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